Rehabilitation für NS-Opfer erst nach dem Tod
taz nrw, 12.12.2005, S. 1
Köln taz nrw
Der Rat des Kultusministeriums an den Rektor der Kölner Universität war eindeutig: Doktorgrade, die aberkannt wurden, sollten zurückzugeben werden, “sofern diese aus nationalsozialistischen Gründen entzogen waren”. Dem Titelträger sei dann mitzuteilen, heißt es in dem Schreiben vom 16. Juni 1947, “dass die Entziehung des betreffenden Grades zu Unrecht geschehen und daher nichtig sei”. Erst 58 … Weiterlesen