taz nrw, 12.12.2005, S. 1
Köln taz nrw
Der Rat des Kultusministeriums an den Rektor der Kölner Universität war eindeutig: Doktorgrade, die aberkannt wurden, sollten zurückzugeben werden, “sofern diese aus nationalsozialistischen Gründen entzogen waren”. Dem Titelträger sei dann mitzuteilen, heißt es in dem Schreiben vom 16. Juni 1947, “dass die Entziehung des betreffenden Grades zu Unrecht geschehen und daher nichtig sei”.
Erst 58 Jahre später kommt die Kölner Universität dem Rat aus Düsseldorf doch noch nach. In einer Feierstunde sollen am heutigen Montag die Doktorgrade zurückgeben werden, die zwischen 1933 und 1945 zu Unrecht entzogen wurden. Nach neusten Erkenntnissen waren es um die 70 Personen, die von der Uni Köln wegen “Unwürdigkeit” aus der akademischen Gemeinschaft ausgestoßen wurden. Ausgebürgerte wie der Literaturwissenschaftler Hans Mayer waren darunter, politische Straftäter, aber auch Homosexuelle und Ärzte, die Abtreibungen an “arischen” Frauen durchführten. Für die Betroffenen kam der Verlust der Doktorwürde oftmals einem Berufsverbot gleich.
Möglich wurde die Rückgabe durch ein Projekt des Historischen Institutes: Im Rahmen eines Seminars spürten Studierende in den Uniarchiven zahlreiche Fälle auf. “Wir mussten feststellen, dass für Köln noch nie jemand ordentlich recherchiert hat”, berichtet Seminarleiterin Margit Szöllösi-Janze, die die Ergebnisse mit Andreas Freitäger in dem Buch “Doktorgrad entzogen!” veröffentlicht hat. Tatsächlich hat sich die Uni Köln nach 1945 wie viele deutsche Hochschulen wenig dafür interessiert, begangenes Unrecht wiedergutzumachen. Zurückgegeben wurde nur in Einzelfällen, oftmals erst auf Antrag. Ein Wort des Bedauerns, eine öffentliche Erklärung gab es nicht.
Auch in den 70er und 80er Jahren war Aufarbeitung der NS-Vergangenheit an Hochschulen wie der Uni Köln unerwünscht. “Da machte man sich unbeliebt, wenn man das thematisierte”, erinnert sich Prorektorin Barbara Dauner-Lieb an ihre eigene Studienzeit. Sie nennt die Rückgabe der Doktorgrade “überfällig” und einen “Akt der Wiedergutmachung”, der freilich zu spät erfolge, da von den Betroffenen keiner mehr lebe.
Zurückgegeben werden heute an der Kölner Uni nur die Doktorgrade, die bis 1945 zu Unrecht aberkannt wurden. Dabei galten die NS-Regelungen zur Aberkennung des Doktorgrades bei “Unwürdigkeit” nach 1945 weiter, zum Beispiel in Bezug auf Abtreibungen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis 1957 für rechtens. “,Unwürdigkeit’ ist unglaublich weit auszulegen”, sagt Hans-Peter Haferkamp vom Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte der Universität.
Mittlerweile ist der Begriff der “Unwürdigkeit” an der Uni Köln ganz aus den Promotionsordnungen verschwunden. Aberkennungsgründe werden nun genauer definiert. Reste der alten Regelung gebe es aber immer noch, merken Szöllösi-Janze und Freiträger an: So müsse an einigen Fakultäten ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wer zu Promotion zugelassen werden wolle.
Autor: DIRK ECKERT