Teure Warteschleife

NRW-Justiz räumt "Prüfungsstau" bei Jura-Examen ein. Kandidaten sollen trotzdem Studiengebühren zahlen

taz nrw, 01.06.2007, S. 2

taz nrw

Die NRW-Juristen haben Schwierigkeiten mit der Ausbildung ihres Nachwuchses. Das Justizprüfungsamt Köln, das als eines von drei Ämtern in Nordrhein-Westfalen die erste juristische Staatsprüfung abnimmt, hat jetzt offiziell einen “Prüfungsstau” eingeräumt. Derzeit müssten noch 275 Examenskandidaten, die sich vor einem Jahr angemeldet hatten, auf ihre Prüfung warten. Auch bei den Ämtern in Düsseldorf und Hamm hätten sich überraschend viele Kandidaten angemeldet. Der Prüfungsstau sei aber “historisch einmalig” und werde sich in drei Monaten auflösen, hieß es.

Für die angehenden Juristen kann das Warten teuer werden. Denn die meisten NRW-Hochschulen verlangen mittlerweile pro Semester 500 Euro Studiengebühren. Und nach dem neuen “Hochschulfreiheitsgesetz” der CDU/FDP-Landesregierung müssen Studierende während der Prüfungen eingeschrieben sein. Ein Jurastudent aus Köln, der für die Warterei nicht zahlen wollte, ist sogar exmatrikuliert worden. Wenn die letzte Prüfung nicht sechs Wochen nach Semesterbeginn abgeschlossen sei, müssten Gebühren bezahlt werden, argumentiert die Uni. Leider habe sie keinen Einfluss auf die Prüfungsämter. Der Student will jetzt vor Gericht gehen, sein Anwalt Michael Krieg spricht von einer “rechtswidrigen Exmatrikulation”.

Aus Sicht mancher Prüfungsämter ist die Regelung, wie sie im Hochschulgesetz steht, sowieso unsinnig. “Wenn alle Voraussetzungen für die Prüfung vorliegen, muss ein Kandidat nicht eingeschrieben sein”, sagt Thomas Ray, Leiter des Landesprüfungsamts I in Köln, das die erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen durchführt. “Dieser unselige Paragraph muss geändert werden”, fordert er.

Das Oberlandesgericht Köln, bei dem das Justizprüfungsamt angesiedelt ist, kündigte sogar an, eine Exmatrikulation werde keine Auswirkungen auf das Prüfungsverfahren haben. Nach dem NRW-Juristenausbildungsgesetz sei eine Immatrikulation während des Prüfungsverfahrens außer beim so genannten Freiversuch nicht notwendig, so der Sprecher des Oberlandesgerichts Hubertus Nolte zur taz.

Das NRW-Wissenschaftsministerium hält an der umstrittenen Regelung fest. “Examenskandidaten nutzen die Uni, wenn sie sich vorbereiten”, argumentiert Sprecher André Zimmermann. “Aber die Wartezeit darf nicht unverhältnismäßig lang sein.”


Autor: DIRK ECKERT