Bürgerbegehren indirekt erlaubt

taz nrw, 29.03.2007, S. 2

Meldung taz nrw

Der Rat der Stadt Bedburg lässt über ein Bürgerbegehren abstimmen, das er zuvor selbst für unzulässig erklärt hat. Ziel des Bürgerbegehrens war es, den Kauf eines Gebäudes für das neue Rathaus – ein ehemaliger Supermarkt – rückgängig zu machen. Der Stadtrat hatte das Begehren am Dienstag als unzulässig abgelehnt, weil die gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Monaten nach Ratsbeschluss verstrichen sei. Zugleich beschloss er aber, ein Referendum über den Umzug des Rathauses abzuhalten. Nach Angaben des Vereins “Mehr Demokratie” ist es der erste derartige Fall in Nord- rhein-Westfalen. “Bürgermeister und Rat haben mit dieser Entscheidung Souveränität bewiesen”, lobte Geschäftsführer Daniel Schily.


Autor: Dirk Eckert