Arg erfolglos in Argen

Falsche Informationen, keine Vermittlung: Arbeitslosenberater klagen über gravierende Mängel bei den nordrhein-westfälischen Hartz-IV-Behörden. Arbeitsagentur NRW räumt Defizite ein

taz nrw, 14.09.2006, S. 2

taz nrw

Fehlerhafte Bescheide, lange Wartezeiten und schlechte Beratung gehören offenbar immer noch zur Regel in den “Arbeitsgemeinschaften” (ARGE) in Nordrhein-Westfalen, die für die Arbeitslosengeld-II-Bezieher zuständig sind. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Unabhängige Sozialberatung Bochum, die Erwerbslose im Umgang mit den Behörden berät. “Die kommen mit der Arbeit nicht hinterher” berichtet Sozialberater Norbert Hermann. “Vieles liegt ein Jahr und länger rum, und nichts passiert.”

Nach Beobachtung der Hartz-IV-Berater sind gerade die ARGEn, getragen von Kommune und örtlicher Arbeitsagentur, oft überfordert mit ihrer Aufgabe. In Bochum zum Beispiel sei die ARGE zu mindestens 25 Prozent unterbesetzt, berichtet Hermann, in Köln nach Angaben des Kölner Arbeitslosenzentrums zu 30 Prozent. Zudem seien die meisten Mitarbeiter unzureichend geschult und mit Kontrollaufgaben überlastet, klagen die Arbeitslosenberater. Schließlich werde das Computerprogramm von den örtlichen ARGEn als völlig unzureichend angesehen. “Vieles kann das Programm gar nicht korrekt erfassen”, sagt Hermann. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit lasse sich etwa nur unter “Sonstiges” eintragen.

Dass die Arbeitsgemeinschaften Probleme haben, hat mittlerweile auch die Arbeitsagentur erkannt. Ihre NRW-Regionaldirektion hat kürzlich die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen verglichen. Nur 16 ARGEn liegen demnach bei der Vermittlung von ALG-II-Empfängern in reguläre Jobs über dem Bundesdurchschnitt. Die übrigen 28, also ungefähr zwei Drittel, liegen darunter. Dazu gehören auch Bochum (Platz 19) und Köln (Platz 40).

Die ARGEn selbst reagieren unterschiedlich auf die schlechte Bewertung. Die Kölner Arbeitsagentur gelobte Besserung. In Bochum war gestern niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Ganz anders Bonn: Die Bundesstadt liegt bei der Jobvermittlung auf dem vorletzten Platz, nur der Rhein-Erft-Kreis ist schlechter. “Das lässt mich relativ kalt. Mein Interesse ist es nicht, ein statistisches Informationsbedürfnis der Bundesagentur zu erfüllen”, so Geschäftsführer Dieter Liminski zur taz. “Das ist ohne Absprache mit uns veröffentlicht”, ärgert er sich. “Die wissen nicht, wie es vor Ort aussieht”, sagt er und verweist ebenfalls auf Softwareschwierigkeiten.

Doch gerade die Arbeitsgemeinschaft Bonn macht den Arbeitslosen gegenwärtig das Leben extra schwer. Wie das Erwerbslosenforum Deutschland jetzt mitteilte, können ihre Rechtsanwälte keine Akten bei der Arge mehr anfordern, sondern müssen eigens zur Behörde fahren. ARGE-Geschäftsführer Liminski bestätigt diese Regelung. Wenn die Anwälte nicht in Bonn wohnten, würden aber selbstverständlich auch Akten verschickt, sagt er.

Tatsächlich darf jede ARGE selbst entscheiden, wie sie das Recht auf Akteneinsicht regelt. Die NRW-Regionaldirektion nehme da keinen Einfluss, so ein Sprecher. Doch üblich ist es wohl eher nicht, den Anwälten die Akten nicht zu schicken. “Die ARGE ist die einzige Behörde, mit der ich zu tun habe, die die Akten nicht versendet”, sagt Thomas Hentschel. Der Bonner Rechtsanwalt versteht nicht, wieso er anders behandelt werde als ein Kollege von außerhalb. Selbst von der Bonner Arbeitsagentur bekomme er die Akten problemlos.

Hentschel überlegt nun, ob er ALG-II-Fälle überhaupt noch annehmen soll. Denn nun muss er jedes Mal extra zur ARGE fahren, wenn er nur mal in eine Akten sehen will. Ein “unverhältnismäßiger Aufwand”, wie er findet. Das Erwerbslosenforum empfiehlt betroffenen Anwälten nun, sofort die Sozialgerichte einzuschalten. Denn wenn geklagt wird, müssen die Akten verschickt werden.


Autor: DIRK ECKERT