Aufruf zur Fahnenflucht

Staatsanwaltschaft klagt Tobias Pflüger an

Sozialistische Zeitung - SoZ, 06.01.2000, Nr. 1, S. 4

Sozialistische Zeitung - SoZ

Wieder stehen AntimilitaristInnen vor Gericht: Wegen Aufruf zur Desertion erhob die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen Tobias Pflüger, Geschäftsführer der Informationsstelle Militarisierung (IMI). Pflüger wird zur Last gelegt, in insgesamt vier Fällen Bundeswehrsoldaten zur Fahnenflucht aufgerufen zu haben. “Fahnenflucht ist eine strafbare Handlung. Also darf auch niemand dazu aufrufen”, erklärte der Chef der Tübinger Staatsanwaltschaft der Presse. Die Anklage beläuft sich auf 3500 Mark in 70 Tagessätzen zu 50 Mark.

Tobias Pflüger hatte während des NATO-Kriegs gegen Jugoslawien mehrfach auf Antikriegskundgebungen Soldaten aller Kriegsparteien dazu aufgerufen, den Dienst zu verweigern. In einer ersten Stellungnahme bekräftigte er seine Äußerungen und kommentierte, dass wohl “nur der Aufruf an bestimmte Soldaten rechtswidrig sei, wogegen er an andere offensichtlich NATO-Politik war”. “Die Regierenden der NATO-Staaten haben einen völkerrechtswidrigen und grundgesetzwidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien durchgeführt”, begründete er seine Position. Offensichtlich werde bei KriegsgegnerInnen, nicht aber “gegen Schröder, Fischer, Scharping” ermittelt. “Ich habe meinen Aufruf auf die Soldaten aller Kriegsparteien bezogen und halte das nach wie vor für richtig”, so Pflüger.

In einer von der Staatsanwaltschaft angeforderten Stellungnahme warf Pflüger dieser “Ermittlungsdefizite” vor. So seien die Zusammenhänge, “nämlich der Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien (und seine rechtliche Würdigung)”, nie berücksichtigt worden. “Die Polizei und die Staatsanwaltschaft stellen den Sachverhalt in der Ermittlungsakte meiner Ansicht nach aus politischen Gründen immer wieder falsch dar. Immer wieder ist die Rede davon, dass ich zur Desertion von Bundeswehrsoldaten aufgerufen habe.” Das sei aber nur teilweise richtig, da sich die Aufrufe an die Soldaten aller Kriegsparteien gerichtet hätten.

Auch in der Sammlung von Beweismaterial war die Staatsanwaltschaft alles andere als gründlich. So zitiert Pflüger aus der Ermittlungsakte: “Pflüger forderte in seinem Redebeitrag gegen 18.30 Uhr alle im Kosovo-Krieg eingesetzten Bundeswehrsoldaten auf, zu desertieren, wobei der genaue Wortlaut seiner Aufforderung nicht mehr wiedergegeben werden kann. Ein weiterer Zeuge war KHK … der jedoch ebenfalls den genauen Wortlaut der Aufforderung nicht wiedergeben kann.”

Die Anklage gegen Pflüger ist nicht die erste dieser Art: angeklagt wurden u.a. MitarbeiterInnen vom Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie dessen Sprecher, der Berliner Professor Wolf-Dieter Narr, weil sie einen Aufruf zur Desertion unterschrieben hatten, der in der Taz veröffentlicht worden war (vgl. SoZ 18/99). Die Verfahren vor den Berliner Gerichten führten zu durchaus unterschiedlichen Urteilen. In einigen Fällen fand eine Richterin die Argumentation der Angeklagten, dass zuerst festgestellt werden müsse, ob der Krieg rechtswidrig war, bevor über die Aufrufe zur Desertion geurteilt werden könne, “nicht abwegig” und erließ keinen Strafbefehl.

Auch in Tübingen ist das Vorgehen der Justizbehörden keineswegs einheitlich. Zwei andere Verfahren gegen KriegsgegnerInnen, die zur Fahnenflucht aufgerufen hatten, wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, da es sich um Einzelfälle gehandelt habe. Tobias Pflüger dagegen gilt bei der Staatsanwaltschaft quasi als Wiederholungstäter: “Da können wir nicht gegen Geringfügigkeit einstellen”, erklärte Hans Ellinger, Chef der Tübinger Staatsanwaltschaft, der lokalen Presse. Schon während des Golfkriegs 1991 hatte die Tübinger Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Walter und Inge Jens eingeleitet, die US-amerikanischen Soldaten Unterschlupf gewährt hatten.

Einen positiven Aspekt kann Pflüger dem Verfahren allerdings doch abgewinnen: “Wenn denn nun schon Anklage erhoben wird, bietet das die Möglichkeit, die juristischen und politischen Komponenten des Krieges gegen Jugoslawien vor deutschen Gerichten zu erörtern.” Auch die Berliner Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär unternahm diesen Versuch, als ihr Mitarbeiter Ralf Siemens vor Gericht stand. Siemens hatte für ein Plakat presserechtlich verantwortlich gezeichnet, auf dem zu lesen war: “Kriegsdienste verweigern! Desertiert aus allen kriegführenden Armeen!”

Siemens’ Verteidiger hatte im Verfahren den Beweisantrag gestellt, Verteidigungsminister Scharping als Zeugen zu befragen, ob er einen Einsatzbefehl für Kriegshandlungen gegen Jugoslawien gegeben habe. Der Richter lehnte mit der Begründung ab, dass es schlicht wahr und ihm bekannt sei, dass es sich um einen Krieg gehandelt habe. Auch der Staatsanwalt widersprach nicht. “Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Es war doch Krieg!”, triumphierte die Kampagne in einer Pressemitteilung und sah die beschönigenden Behauptungen der Bundesregierung, dass es sich um “Luftschläge” oder einen “humanitären Einsatz” gehandelt habe, als widerlegt an.

Ralf Siemens wurde trotzdem zu 10 Tagessätzen à 30 Mark verurteilt – deutlich weniger als der Antrag der Staatsanwaltschaft, die 40 Tagessätze gefordert hatte. Bemerkenswert deutlich war die Argumentation der Staatsanwaltschaft: Die Äußerungen seien durch das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt, da das Interesse der Öffentlichkeit auf freie Meinungsbildung im Falle der brisanten Frage des Kriegseinsatzes gegen Jugoslawien und der damit verbundenen Aufrufe zur Desertion zurückstehen müsse.

Weitere Informationen und Aktionsvorschläge: http://www.tobias-pflueger.de , http://www.kampagne.de oder bei Informationsstelle Militarisierung (IMI), Burgholzweg 116/2, 72070 Tübingen, Fon/Fax (07071) 49154.


Autor: Dirk Eckert