Boykott der Staatssicherheitsgerichte in der Türkei

Rückmeldung, 12.10.1998, Zeitung des AStA der Uni Köln



Mit Rechtsstaat und Demokratie ist es in der Türkei nicht zum Besten bestellt: Über die konkrete Auslegung bürgerlicher Freiheiten wacht immer noch das Militär. Gleichzeitig geht die Unterdrückung der KurdInnen weiter. Eines der zentralen Mittel im Kampf gegen Oppositionelle, ob KurdInnen oder türkische Linke, Samstagsmütter oder demonstrierende StudentInnen sind die Staatssicherheitsgerichte.

In Abwesenheit wurde die Hamburgerin Eva Juhnke von einem türkischen Staatssicherheitsgericht im kurdischen Van wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Eva Juhnke wurde im Oktober 1997 vom türkischen Militär festgenommen. Nach ihren Angaben befand sie sich zum Zeitpunkt der Festnahme in Südkurdistan, also auf irakischem Territorium in der vom UN-Sicherheitsrat eingerichteten Schutzzone.

Sie selbst hatte das Verfahren boykottiert und Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission eingelegt, weil kurz nach ihrer Verhaftung und Verschleppung in die Türkei eine sogenannte “Jungfräulichkeitsuntersuchung” an ihr vorgenommen wurde. Die Vorsitzende von Prison Watch International, Heidi Lippmann-Kasten, beklagte, daß der ganze Prozeß unter Mißachtung rechtsstaatlicher Prinzipien verlaufen sei. Sie forderte die Bundesregierung auf, “aufs Schärfste” gegen das Urteil zu protestieren. Seit dem 5. September werden die türkischen Staatssicherheitsgerichte von politischen Gefangenen in türkischen Gefängnissen boykottiert. In einer Erklärung fordern sie die Schließung der Staatssicherheitsgerichte und die Aufhebung ihrer Urteile.

“Staatssicherheitsgerichte vertreten nichts anderes als ein faschistisches Justizsystem” heißt es in der Erklärung. Ihre Aktivitäten bestünden “qualitativ aus politischen Sonderverurteilungen”. Sie würden sich nicht mal an die bestehenden antidemokratischen Gesetze halten. Auch die “Sondergerichte”, die sogenannten “außerordentlichen Gerichte des türkischen Freiheitskampfes”, würden sich durch gesonderte Gesetze und Verhandlungsmethoden auszeichnen.

Staatsicherheitsgerichte und Sondergerichte, so der Vorwurf der politischen Gefangenen, würden Massaker, Folterungen und Terror decken und legitimieren. Beispiele für das Wirken der Gerichte seien die Verurteilung von türkischen Studenten, die für ein Bildungssystem ohne Studiengebühren eingetreten sind, und das Vorgehen gegen die “Samstagsmütter”, die Mütter von politischen Gefangenen und Verschwundenen. In den letzten Wochen wurden 239 Angehörige und UnterstützerInnen der Samstagsmütter festgenommen.


Autor: Dirk Eckert