DoktorandInnen rausgeschmissen

philtrat, 30.09.1998, Zeitung der StudentInnenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, nr. 24

Meldung philtrat

An der Universität Freiburg wurden im Juli dieses Jahres einige hundert der 1300 DoktorandInnen zwangsexmatrikuliert, weil sie sich ihren Lebensunterhalt durch “Jobben” verdient haben. Nach dem 1995 verabschiedeten Universitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg können DoktorandInnen nur “für die Dauer von höchstens zwei Jahren als Studierende immatrikuliert werden”, wenn sie nicht “in einem Arbeits-, Dienst- oder sonstigem Ausbildungsverhältnis” stehen (Süddeutsche Zeitung, 21.7.1998). Nach dem Gesetz ist nur eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft oder TutorIn zulässig. Da Stipendien und Plätze in Graduiertenkollegs rar sind, arbeiten viele DoktorandInnen außerhalb der Universität.

Die Bestimmung des Universitätsgesetzes wurde in Baden-Württemberg bisher nicht angewendet. Erst als das Wissenschaftsministerium in einem Runderlaß darauf hinwies, daß sich sogar halbtags als wissenschaftliche MitarbeiterInnen beschäftigte DoktorandInnen nicht als StudentInnen zurückmelden dürften, griff die Universität Freiburg hart durch.

Begründet wurde der Rausschmiß mit dem Verdacht, daß viele DoktorandInnen womoglich nur die Vorteile des StudentInnenstatus, wie günstiges Mensa-Essen, auszunutzen wollten, und in Wirklichkeit gar nicht studierten. Im Wissenschaftsministerium wurde die Absurdität des eigenen Erlasses nun auch erkannt: Der Paragraph des Universitätsgesetzes sei “nicht mehr zeitgemäß”, sagte Ministeriumssprecher Gunter Schanz gegenüber der Süddeutsche Zeitung. Jetzt werde geprüft, die Einkommensgrenze für DoktorandInnen anzuheben.

Das Wissenschaftministerium hat daher die Hochschulen des Landes gebeten, den eigenen Erlaß zu ignorieren. “In Freiburg hat man zwar rechtskonsequent, aber mit einem gewissen Übereifer gehandelt”, so Schanz. Inzwischen wurden alle herausgeworfenen DoktorandInnen wieder immatrikuliert.


Autor: Dirk Eckert