CDU zum Thema Alternativ-HRG

philtrat, 31.12.1997, Zeitung der StudentInnenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, nr. 20, S. 4

Meldung philtrat

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Brief vom 17. Dezember 1997 ihre Stellungnahme zum Alternativentwurf zum Hochschulrahmengesetz übermittelt. Dieser Entwurf war während des Streiks von StudentInnen unter Federführung der PH/AfH Köln ausgearbeitet worden.

In dem von Thomas Rachel (MdB) verfaßten Brief wird darauf hingewiesen, daß der Bund nur etwa zehn Prozent zur Finanzierung der Hochschulen beiträgt. Die StudentInnen sollten das bedenken, “wenn Sie jeweils entscheiden, an wen Sie eine Forderung richten”. Außerdem wird auf die angespannte Finanzlage des Bundes verwiesen. Mehr Geld für die Hochschulen bedeute Einsparungen in anderen Bereichen.

Der größte Anteil des Bundeshaushaltes gehe an den Bundesarbeitsminister. “Da wir in der zweitgrößten Position, nämlich den Zinsen und Tilgungen für Bundesschulden, nichts ändern können, bedeuten andere Prioritäten zumindest auch weitere Einschränkungen im Bereich der sozialen Sicherung”, heißt es in dem Brief weiter.

Keine Unterstützung der Union auch in puncto Mitbestimmung: “Wir entsprechen dem Wunsch der Länder, wenn wir auf Vorschriften zur Hochschulorganisation, vor allem zur inneren Struktur der Hochschulen, weitestgehend verzichten.” Im Übrigen sei “ein System, in dem vor allem Studierende, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter entscheiden, welcher Hochschullehrer die Interessen der Professoren in Forschung und Lehre vertreten darf, verfassungswidrig”.

Studiengebühren werden als nicht geeignetes Mittel, die Finanzprobleme der Hochschulen zu lösen, abgelehnt. Allerdings sollten über die Erhebung von Studiengebühren die Länder entscheiden. “Bei der Aufnahme eines Verbots für Studiengebühren in das Hochschulrahmengesetz würden wir die Mehrheit im Bundesrat gefährden.”

Auch die Verfaßte StudentInnenschaft könne nicht gegn den Willen der Länder im Hochschulrahmengesetz verankert werden. Da einige Verfaßte StudentInnenschaften in Vergangenheit und Gegenwart außerdem ihre Kompetenzen überschritten hätten, indem sie das Allgemeinpolitische Mandat wahrgenommen haben, sei es verständlich, daß sie in einigen Bundesländern abgeschafft worden seien. Im Übrigen: “Die Vertretung studentischer Interessen ist auch durch direkt gewählte Vertreter in den Gremien der Hochschulen ausreichend gewährleistet.”


Autor: Dirk Eckert