Financial Times Deutschland, 25.09.2007, S. A2
Wirtschaft Financial Times Deutschland (FTD)
Kündigen will der Arbeitgeber nicht, aber er will den Mitarbeiter loswerden. Der Chef bietet dem Angestellten einen Aufhebungsvertrag an, verbunden mit dem deutlichen Signal: Wir wollen Sie hier nicht mehr. Was nun? Für den Beschäftigten ist es in dieser Situation unverzichtbar, sich über seine Rechte zu informieren. Weil er eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist er fest davon überzeugt, dass er die Gebühren für das Beratungsgespräch beim Anwalt nicht zahlen muss. Aber viele Ratsuchende erleben in so einer Situation eine böse Überraschung.
“Rechtsschutzversicherer wollen die Kosten oft erst übernehmen, wenn die Kündigung ausgesprochen ist”, sagt Volker Nill, Rechtsanwalt aus Stuttgart. Das müssen sich Kunden aber nicht gefallen lassen. Sie haben gute Chancen, eine Übernahme der Anwaltsgebühren durch den Versicherer zu erreichen, ist Nill überzeugt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat im Juli 2006 in einem ähnlichen Fall einen Versicherer dazu verurteilt, die Anwaltskosten zu tragen.
Rechtsschutzversicherer und Anwälte – eigentlich müsste das Verhältnis sehr harmonisch sein. Beide Seiten brauchen sich. Juristen profitieren davon, dass Mandanten Policen haben, denn ohne Vertrag würden viele wahrscheinlich ihre Dienste nicht in Anspruch nehmen. Andererseits nutzt es den Versicherern, wenn Rechtsberater ihre Verträge empfehlen. Aber die Beziehung ist belastet. Viele Anwälte und Mandanten machen die Erfahrung, dass die Anbieter Gebühren nicht tragen wollen. “Wenn sie zahlen müssen, versuchen die Rechtsschutzversicherer immer wieder, sich herauszureden”, sagt die Bielefelder Rechtsanwältin Andrea Schöttler.
Auch für Hubertus Keller gehören solche Fälle zum Alltag. “Ein normaler Sterblicher weiß nicht, wofür er versichert ist und was alles ausgeschlossen ist”, sagt der Münchner Jurist. “Das merkt er erst, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.”
Streit gibt es auch über die Honorarhöhe. Mit der Deregulierung des Vergütungsrechts im Jahr 2006 hat der Gesetzgeber Anwälten und Mandanten auferlegt, sich auf einen Preis für außergerichtliche Beratungen zu einigen. Ohne Vereinbarung sind die “üblichen” Sätze abzurechnen. Laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind das für ein erstes Beratungsgespräch maximal 190 Euro, für ein schriftliches Gutachten 250 Euro. Das ist den Versicherern zu hoch, glaubt Hubert van Bühren, Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln und Leiter der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Er geht davon aus, dass die Versicherer die Gebühren für eine Erstberatung auf 120 Euro festschreiben wollen.
Der Grund für das restriktive Vorgehen der Rechtsschutzversicherer: Die Anbieter kämpfen mit einem stagnierenden Markt. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Bruttoprämieneinnahmen nur leicht gestiegen, von 2,92 Mrd. Euro im Jahr 2004 auf 3,01 Mrd. Euro 2005 und 3,06 Mrd. Euro 2006. Die Zahl der Verträge liegt seit Jahren unverändert bei etwa 19,5 Millionen. Allerdings sanken 2006 die Ausgaben für gemeldete Schäden leicht um 0,6 Prozent auf 2,22 Mrd. Euro, nachdem die Leistungen im Jahr 2005 noch um 4,3 Prozent gestiegen waren.
Die Versicherer beklagen, durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz seien seit 2004 die Anwaltsgebühren gestiegen. Und 2008 werde das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wirksam, warnt GDV-Sprecher Stephan Schweda. “Dann kann es zu Preissteigerungen kommen.”
Für die Versicherer heißt das: den Schadenaufwand senken. Das bekamen die Anwälte zu spüren, als die Versicherer vor einigen Jahren sogenannte Rationalisierungsabkommen verschickten. Die Anwälte sollten sich darin verpflichten, für die Kunden der Unternehmen zu niedrigeren Gebühren zu arbeiten als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen. Die Anwaltschaft reagierte empört, das Wort vom “unmoralischen Angebot” machte die Runde. Welchen Erfolg die Versicherer mit ihrer Aktion letztlich hatten, ist unklar. Die Allianz zum Beispiel hat solche Abkommen verschickt. Wie viele unterschrieben zurückkamen, will der Versicherer nicht mitteilen.
Eine Umfrage des Soldan-Instituts für Anwaltmanagement unter mehr als 1000 Anwälten ergab: Nur 26 Prozent können sich vorstellen, solche Angebote anzunehmen. Für die Versicherer reiche es aber, einen ausgewählten, relativ kleinen Pool von Vertragsanwälten aufzubauen, so das Institut.
Am liebsten würden die Versicherer den Anwälten das Monopol auf Rechtsberatung ganz streitig machen, um sich als Rundum-Dienstleister am Markt zu positionieren. “Im europäischen Ausland ist das gang und gäbe”, sagt GDV-Sprecher Schweda. Aber das neue Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet den Versicherern weiterhin die Beratung. Künftig dürften einige Berufsgruppen in ihren Branchen Rechtsberatung anbieten, ebenso Vereine – nur den Versicherern bleibt das nach wie vor verwehrt.
Autor: Dirk Eckert