taz köln, 20.04.2005, S. 1
Köln Wirtschaft taz köln
Der Mieterverein Köln hält nichts davon, den Kölner Energieriesen Rheinenergie AG wegen zu hoher Gaspreise anzuzeigen. Eine entsprechende Strafanzeige hatte ein Kölner Hauseigentümer gestellt, der die 11-prozentige Preiserhöhung am 1. April für zu hoch hält und der Rheinenergie einen Verstoß gegen das Kartellgesetz vorwirft.
Zwar ist auch der Mieterverein wenig erfreut über die Gaspreiserhöhung, die die Vermieter letztlich auf die Mieter umlegen dürften. “Ein strafrechtlich relevantes Verhalten liegt aber mit Sicherheit nicht vor”, ist sich Jürgen Becher, Geschäftsführer beim Mieterverein Köln, sicher. “Ob die Preiserhöhung zulässig ist, muss letztlich durch die Kartellbehörde geprüft werden.”
Becher rät den betroffenen Mietern, der Rheinenergie mitzuteilen, dass der erhöhte Preis nur unter Vorbehalt gezahlt werde und man sich bei der Endabrechnung alle Ansprüche offen halte. Gebe es eine gemeinsame Gasheizung, sollten die Mieter ihren Vermieter auffordern, der Rheinenergie diesen Vorbehalt mitzuteilen. Auf diese Weise könnten Rheinenergie-Kunden ihr Geld wieder zurückbekommen, wenn die Kartellbehörde die Preiserhöhung stoppt.
Ob der Mieterverein als Organisation der Mieter ebenfalls aktiv wird, will Becher noch nicht sagen. “Wir sind mit der Prüfung der Frage befasst”, sagte er. Im Übrigen könnten Rheinenergie-Kunden an ihren Energielieferanten schreiben und ihrer Empörung über die Preiserhöhung “Luft machen”.
Die Rheinenergie begründet die höheren Gaspreise damit, dass ihre Gaslieferanten ebenfalls höhere Preise verlangen würden. Ursache dafür seien die höheren Rohölpreise, an die die Gaspreise gekoppelt seien. Da die Preiserhöhung auf das Sommerhalbjahr falle, in dem weniger Energie verbraucht werde, würden sich die Auswirkungen für die Verbraucher “in Grenzen halten”, so die Rheinenergie. Der neue Gaspreis gelte zunächst bis Ende September.
Autor: DIRK ECKERT