Das Ende des Traums vom großen Geld

Sankt Augustin muss wegen des Rücktritts von einem Cross-Border-Leasing kein Geld an den Arrangeur des geplatzten Deals zahlen. Anwälte kosten allerdings 272.600 Euro

taz köln, 19.03.2005, S. 1

taz köln

Das misslunge Cross-Border-Leasing-Geschäft ist für Sankt-Augustin offenbar endgültig ausgestanden. Wie jetzt bekannt wurde, hat sich die Stadt mit dem Arrangeur des Deals, der Finanzfirma Global Capital Finance (GCF), darauf geeinigt, dass die Stadt nur ihre Anwälte von der Sozietät “Freshfields Bruckhaus Deringer” bezahlen muss. Deren Honorar in Höhe von 272.600 Euro ist bereits bezahlt. “Für die Stadt Sankt Augustin ist die ganze Angelegenheit damit vollständig abgeschlossen”, erklärte Bürgermeister Klaus Schumacher (CDU) gegenüber der taz.

Der Vergleich entspreche genaudem, was der Rat im Februar einstimmig beschlossen habe, sagte Schumacher. Auf die Stadt kämen keine Kosten mehr zu; im Gegenzug verzichte die Stadt darauf, ihre Anwaltskosten bei den Arrangeuren einzuklagen. Im Rat sei man sich einig gewesen, dass das Risiko des Scheiterns einer Klage zu hoch sei.

Laut Schumacher ist damit auch die Rechnung des Anwaltsbüros Ernst & Young vom Tisch, das den Vermittler GCF beraten hatte und dafür vor fast genau einem Jahr von der Stadt Sankt Augustin rund 140.000 Dollar haben wollte (taz berichtete).

Stadtverwaltung und die regierende CDU hatten ursprünglich auf einen Gewinn von zehn Millionen Dollar gehofft, wenn im Rahmen des so genannten Cross-Border-Leasings Kläranlage und Abwassernetz der Stadt an einen US-Investor verleast werden. In Sankt Augustin war jedoch vielen das Geschäft nicht ganz geheuer; unter anderem weil die Anlagen nach deutschem Recht vermietet, nach amerikanischem aber verkauft würden. Eine Bürgerinitiative sammelte Unterschriften, und als der mögliche Investor nicht zum vereinbarten Zeitpunkt unterzeichnen wollte, nutzte die Stadt die Gelegenheit, sich aus dem Geschäft zurückzuziehen.


Autor: DIRK ECKERT