philtrat, 30.09.2000, Zeitung der StudentInnenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, nr. 36, S. 2
Bildung, Hochschule Köln philtrat
Das hatten Mireilla Häuser und André Moeller wohl nicht erwartet, als sie im November letzten Jahres das “Kompendium zu Fragen studentischer Lebenshaltung” erstellten: Der AStA der Universität Köln beanspruchte die Rechte an der Broschüre, die kostenlos an der Kölner Universität verteilt wurde und Informationen von BAföG bis Wohnungssuche enthielt, für sich.
Den beiden Mitgliedern der Alternativen Liste, die seit Jahren in der BAföG-Beratung des AStA tätig sind, stellten ihre “Chefs” eine Unterlassungsklage zu. Häuser und Moeller ließen sich davon nicht beeindrucken. Daraufhin reichte der AStA Klage vor dem Landgericht Köln ein.
Doch der Prozess war zu Ende, bevor er überhaupt richtig angefangen hatte. Am 19. Juli zog der AStA vor Gericht seine Klage zurück. Das Gericht legte daraufhin dem Allgemeinen StudentInnenausschuss die Kosten des Verfahrens auf. Seitdem schweigt der von den Hochschulgruppen Unabhängige, RCDS und LUST getragene AStA. Bei Nachfragen wird auf den Vorsitzenden verwiesen, der aber nie erreichbar ist. Keine Presseerklärung, keine Auskunft darüber, wie hoch der nicht zu Ende geführte Prozess die Kassen der studentischen Selbstverwaltung belasten wird.
André Moeller zeigt sich derweil erleichtert über das vorzeitige Prozessende. Immerhin betrug der Streitwert 50000 Mark. Durch den Rückzug des AStA sieht er sich in seiner Ansicht bestätigt: “Der AStA wollte die Urheberrechte in Anspruch nehmen, ohne irgendetwas dafür getan zu haben.” Mit dem Sozialinfo habe die Alternative Liste lediglich die Studentinnen und Studenten informieren wollen. Normalerweise erstelle der AStA eine solche Broschüre. Doch nachdem der Rechts-AStA das nicht getan habe, habe sich die Alternative Liste zur Herausgabe entschlossen.
Hanns Sampels, Anwalt von Häuser und Moeller, macht “nachdrückliche Hinweise auf Mängel der Klage” seitens des Gerichts für den Rückzug des AStA verantwortlich. Der AStA habe eben nicht nachweisen können, wie er in den Besitz der Urheberrechte des Sozialinfos gekommen sei. Die Kosten, die jetzt auf den AStA zukommen werden, schätzt Rechtsanwalt Sampels auf immerhin 7000 bis 7500 Mark.
Mireilla Häuser zeigt sich “immer noch bestürzt”, dass der AStA mit Hilfe von studentischen Geldern Mitglieder oppositioneller Gruppen verklage. Sie ist einerseits froh über das Ende des Verfahrens. Andererseits hätten sie dabei ja nichts gewonnen, gibt die Studentin zu bedenken. Empört über das Verhalten des AStA zeigte sich auch ihr Kommilitone André Moeller und spricht gar von “Veruntreuung studentischer Gelder”. Es sei ja ein deutliches Zeichen, dass das Gericht dem AStA der Universität die Kosten des Verfahrens in voller Höhe auferlegt habe, so Moeller.
Autor: Dirk Eckert