Europäische Union (EU) Innenpolitik Sozialistische Zeitung - SoZ
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die deutschen Rechtsvorschriften, Frauen vollständig vom Dienst mit der Waffe auszuschließen, gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen verstoßen, sorgte in der Bundesrepublik für einigen Wirbel. Schnell rückte die Diskussion über die Wehrpflicht in den Vordergrund.
“Entweder wir werden jetzt über die Einführung der Wehrpflicht für Frauen diskutieren müssen oder die Wehrpflicht kommt komplett ins Rutschen, das wird wohl viel eher der Fall sein”, äußerte sich Niedersachsens Frauen- und Sozialministerin Heidi Merk (SPD). Anders die Wehrbeauftragte Claire Marienfeld (CDU): Die Begründung für die Wehrpflicht nur für Männer bleibe gültig. “Damit wird eine mögliche Benachteiligung für Frauen, die für Jahre im Beruf ausfallen können, wenn sie Kinder bekommen, ausgeglichen.” Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Bernhard Gertz. Vor einer entsprechenden Gesetzesänderung, so Gertz, müsse der Gesetzgeber “mal ganz genau hinschauen, ob Männer und Frauen dann wirklich gleich sind, und er wird dann leicht feststellen, dass Männer noch keine Kinder geboren haben”. Frauen würden außerdem die Hauptlast der Erziehung von Kindern tragen, erklärte er.
Das Verteidigungsministerium selbst verkraftete die Niederlage vor Gericht recht schnell. Schon im nächsten Jahr sollen die ersten Frauen in Kampfverbänden dienen. Der Bundeswehrverband rechnet großer Nachfrage. Scharping selbst meldete sich ganz multimedial zu Wort. Unter http://www.womenweb.de kehrte er die Niederlage unter den Tisch: “Ich begrüße das Urteil, es stärkt die Rechte der Frauen.” Die Bundeswehr werde jetzt “in ihrer ganzen Vielfalt” “weiblichen Soldaten” offenstehen.
In Artikel 12a des Grundgesetzes heißt es, Frauen “dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten”. Diese Bestimmungen würden im Sinne eines allgemeinen Verbots für Frauen, Dienst mit der Waffe zu leisten, ausgelegt, kritisierte der Europäische Gerichtshof. Nun muss die Bundeswehr Frauen auch in Kampfeinheiten zulassen.
Eine von ihnen könnte Tanja Kreil sein. Die Elektronikerin hatte sich 1996 erfolglos beim Elektroinstandsetzungsdienst der Bundeswehr beworben. Sie wurde abgelehnt, weil sie eine Frau ist. Nach einer Klage gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Hannover legte das Verwaltungsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser sollte überprüfen, ob die Ablehnung von Kreil mit der EU-Richtlinie 76/207 vereinbar sei. In der Richtlinie 76/207 wird festgelegt, dass die Gleichbehandlung von Männern und Frauen jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet, so auch beim Zugang zu Beschäftigung. Ausnahmen, so der Europäische Gerichtshof, seinen zwar möglich, müssten aber durch die Art der Tätigkeit begründet werden. Gemeint sind Tätigkeiten, bei denen das Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung ist.
Beifall bekam der Europäische Gerichtshof für seine Entscheidung vom Deutschen Bundeswehrverband. Dessen Vorsitzender Bernhard Gertz erklärte postwendend: “Hier ging es um die Beseitigung eines Berufsverbots. Frau Kreil hat mit diesem Urteil Rechtsgeschichte geschrieben. Dies gibt einen neuen Impuls für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in Deutschland.” Der Jubel aus den Reihen der Soldaten überraschte nicht. Denn der Bundeswehrverband hatte Tanja Kreil in dem Verfahren maßgeblich unterstützt. Der Anwalt von Kreil, Jochen Rothardt, ist ein Vertragsanwalt des Bundeswehrverbands.
Der Bundeswehrverband wies darauf hin, dass in 12 der 15 EU-Staaten Frauen alle Bereiche der Streitkräfte offen stehen. Das Status- und Laufbahnrecht der Bundeswehr müsse dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung angepasst werden. Die Bundesregierung dagegen argumentierte, dass erstens der Gerichtshof in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik nicht zuständig sei und zweitens die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte gefährdet sei, wenn Frauen alle Bereiche der Bundeswehr offenstünden. Eine Argumentation, die angesichts der Regelungen in zwölf anderen EU-Staaten kaum zu halten war und auch von einem Vertreter der EU-Kommission bestritten wurde. Kreils Anwalt Rothard bezeichnete diese Behauptung als diskriminierend, da sie im Umkehrschluss bedeute, dass diensttuende Frauen die Funktionstüchtigkeit einer Armee beeinträchtigten. Auch der Gerichtshof folgte der deutschen Argumentation nicht.
Nach dem Urteil ist die Debatte um die Wehrpflicht wieder voll entbrannt. Der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) etwa befürchtet, dass demnächst Männer mit genau der gleichen Argumentation klagen werden, worauf die Wehrpflicht fallen könnte. “Das Urteil bedeutet einen Kompetenzverstoß. Die EU- Gleichbehandlungsrichtlinie ist nicht anwendbar auf Felder, auf denen die EU keine Kompetenz hat”, erklärte Scholz und sprach von “einem unglaublichen Skandal, den sich Luxemburg erlaubt hat”. “Der EuGH überschreitet seine Grenzen”, sagte auch der CSU-Europapolitiker Gerd Müller. “Wir müssen seine Rolle neu definieren.” Doch von der Sache her hat Scholz nichts gegen die Entscheidung einzuwenden: “Das generelle Verbot des Waffendienstes ist nicht mehr zeitgemäß.”
Den Grünen kommt das Urteil sehr gelegen. Die verteidigungspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Angelika Beer, will die Wehrpflicht kippen und die Bundeswehr zu einer kleinen, schlagkräftigen Interventionstruppe machen (siehe SoZ 20/99). Dementsprechend begrüßte sie das Urteil, genau so wie die frauenpolitischen Sprecherinnen von Partei und Fraktion, Angelika Albrecht und Irmingard Schewe-Gerigk. Beide forderten, dass die Bundeswehr erst dahingehend reformiert werden müsse, dass die Wehrpflicht abgeschafft wird, bevor Frauen zur Bundeswehr zugelassen werden.
Auch Christina Schenk, familien-, lesben und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion begrüßte die Entscheidung des Gerichts: “Schließlich stehen Frauen alle übrigen Berufe ja auch offen.” Auch sie trete für die “Abschaffung der Wehrpflicht und überhaupt aller Zwangsdienste” ein. Aber das habe nichts damit zu tun, “ob Frauen von bestimmten Tätigkeiten, und seien sie für Linke noch so abstoßend, gegen ihren Willen ausgeschlossen bleiben sollen”. In einer ersten Stellungnahme nach dem Urteil forderte Schenk “Politik und Bundeswehr” auf, “die Voraussetzungen für den Zugang von Frauen zur Bundeswehr und für ihre gleichberechtigten Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen”. Außerdem müssten “größtmögliche Anstrengungen unternommen werden”, “um Armeen überflüssig zu machen”, so die PDS-Politikerin.
Heidi Lippmann-Kasten, friedenspolitische Sprecherin der PDS- Bundestagsfraktion, äußerte sich ablehnend: Ziel der PDS könne es nicht sein, die “Einbeziehung von noch größeren Kreisen der Gesellschaft in den militärischen Apparat” zu fordern. Dem Bundeswehrverband warf sie vor, die Forderungen nach Gleichberechtigung – “und letztlich auch Tanja Kreil und ihre berechtigten Existenzängste” – zu instrumentalisieren, “um eine weitere Militarisierung der BRD populär zu verpacken und mehrheitsfähig zu machen”.
Auf Ablehnung stößt das Urteil bei antimilitaristischen Gruppen. “Die gesellschaftliche Militarisierung nimmt durch das Urteil weiter zu, da es inzwischen als ‚normal‚ gilt, dass Krieg Mittel der (NATO-)Politik ist und dass Männer und nun auch Frauen Kriegsdienst (im alte Wortsinne) leisten”, äußerte sich auch Tobias Pflüger von der Informationsstelle Militarisierung (IMI). Die Frauen kämen der “formalen Gleichstellung” nun “zweifellos näher”, meinte Ulrike Gramann von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, jedoch: “Ein Schritt zur Emanzipation ist das nicht.” Sie forderte ein “Waffenverbot für Frauen und Männer”. “Das Töten auf Befehl wird nicht humaner werden, wenn es in Zukunft vermehrt von Frauen ausgeführt wird.”
Autor: Dirk Eckert