Studiengebühren: Erlaubt per Verbot?

philtrat, 31.12.1998, Zeitung der StudentInnenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, nr. 26, S. 4

philtrat

Die neue Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) bemüht sich um ein bundesweites Verbot von Studiengebühren. Ihrer Ansicht nach kann das Verbot entweder per Staatsvertrag mit den Ländern geregelt werden oder indem das im letzten Jahr verabschiedete Hochschulrahmengesetz (HRG) geändert wird. Die CDU-regierten Bundesländern bevorzugen einen Staatsvertrag, möchten aber die Erhebung von Studiengebühren für sogenannte ›Langzeitstudenten‹ nicht ausgeschlossen wissen.

Die SPD hatte seinerzeit das Hochschulrahmengesetz selbst mit ausgehandelt. Nach den bundesweiten SudentInnenprotesten im Winter 1997 änderte sie jedoch ihren Kurs und zog mit dem Versprechen in den Wahlkampf, ein Verbot von Studiengebühren durchzusetzen. Bulmahn bezeichnete es jetzt als Ziel, bundesweit eine gebührenfreie Erstausbildung sicherzustellen. Derzeit sind in den meisten Bundesländern neben den Erst- auch Zweit- und Drittstudiengänge kostenlos.

Im Niedersachsen will die SPD-Landesregierung allerdings eine Einschreibe- oder Verwaltungsgebühr von etwa 100 Mark erheben. Thomas Oppermann (SPD), der Wissenschaftsminister des Landes, betonte zum wiederholten Male, daß Studiengebühren “kein Tabu” sein dürften. Doch auch Niedersachsen dürfe, so Bulmahn, keine Ausnahme machen, was eine gebührenfreie Erstausbildung betrifft. Bulmahn ist auch SPD-Landesvorsitzende in Niedersachsen.

Der Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg, Klaus von Trotha (CDU), ließ inzwischen verlautbaren, daß er für einen Staatsvertrag mit einem befristeten Verbot für allgemeine Studiengebühren offen sein. Sein Vorschlag ist dahingehend zu verstehen, daß ›besondere‹ Studiengebühren, beispielsweise für StudentInnen, die die Regelstudienzeit weit überschritten haben, erlaubt sein müssen.

In Baden-Württemberg gibt es bereits Studiengebühren. Wer die Regelstudienzeit um vier Semester überschritten hat, muß 1000 Mark pro Semester Gebühren zahlen. Inzwischen sind an baden-württembergischen Hochschulen nur noch 189 000 StudentInnen eingeschrieben. Das sind immerhin 17 000 weniger als vor einem Jahr.

Auch der sächsische Wissenschaftsminister Hans-Joachim Meyer (CDU) setzt sich für einen Staatsvertrag ein. Er sieht die Chance für eine Einigung zwischen Bund und Ländern, “daß im Erststudium bis zum Ende der Regelstudienzeit keine Gebühren gezahlt werden müssen”. Allerdings sehen sowieso alle derzeitigen Studiengebührenmodelle vor, diese erste zu erheben, wenn die Regelstudienzeit überschritten wird. Die Regelstudienzeiten sind in den letzen Jahren trotz überfüllter Hochschulen heruntergesetzt worden.


Autor: Dirk Eckert