philtrat, 31.05.1998, Zeitung der StudentInnenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, nr. 23, S. 8
Bildung, Hochschule Nordrhein-Westfalen philtrat
Ein erster Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz (LHG) ist auf dem Tisch. Doch kaum, daß er bekannt wurde, kam auch schon das Dementi: Der Entwurf ist nicht politisch autorisiert. Kein Grund, ihn nicht ernst zu nehmen. Die öffentliche Reaktion per Testballon auszuloten, ist kein unübliches Verfahren.
Im letzten Winter hatte die geplante Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) für Aufregung gesorgt. An bundesdeutschen Universitäten traten die StudentInnen in den Streik. Zentrale Forderung war die Aufnahme eines Verbots von Studiengebühren in das neue HRG. Gleichzeitig wandten sich die StudentInnen gegen die Umstrukturierung der Universitäten zu zunehmend betriebswirtschaftlich gemanagten Unternehmen. Insbesondere wurde ein zu starker Einfluß der Wirtschaft auf Forschung und Lehre befürchtet. Über die Regelungen zur Vergabe von Drittmitteln werde der Wirtschaft Tür und Tor geöffnet, kritisierten die Streikenden.
Das HRG ist bisher noch nicht in Kraft. Eine Einigung zwischen der CDU-geführten Bundesregierung und den sozialdemokratisch regierten Ländern über die Studiengebühren ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung argumentiert inzwischen, daß das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sei; doch im Bundestag hat sie es noch nicht durchstimmen lassen. Während sich im Bund vorläufig nichts bewegt, strebt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ein neues Landeshochschulgesetz an.
“Wenigstens bleibt die Universität eine Körperschaft öffentlichen Rechts”; kommentiert Markus Struben (Alternative Liste), Bildungspolitikreferent im AStA der Universität Köln, den Entwurf. Doch es dürfe nicht übersehen werden, daß die Hochschulen zunehmend nach den Prinzipien einer Aktiengesellschaft organisiert werden. Die Stellung der RektorInnen und der DekanInnen wird gestärkt. In Zukunft sind sie für die Erstellung des Haushalts zuständig – bisher die Aufgabe einer Kommission, an der auch StudentInnen beteiligt sind.
Ein “Kuratorium”, bestehend aus VertreterInnen der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Gruppen, soll den Gremien der Hochschule beratend zur Seite gestellt werden. Vorbild ist hier der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Schon lange gibt es in der Diskussion um die Reform der Hochschulen die Idee, den Hochschulen Hochschulräte zu Seite zur stellen. Doch die Einführung eines Hochschulrates im niedersächsischen Vechta endete in Protesten: ProfessorInnen und StudentInnen hatten so gut wie alle Mitspracherechte verloren. Das Kuratorium im LHG hat jetzt als “Hochschulrat light” nur noch beratende Funktion.
In Zukunft können die StudentInnen nur noch da mitbestimmen, wo die unwichtigen Entscheidungen getroffen werden, befürchtet Markus Struben. Bei den meisten Regelungen zur Ausweitung der studentischen Mitbestimmung handele es sich im übrigen um Kann-Bestimmungen. Er bezweifelt, daß solche Bestimmungen zumindest in Köln überhaupt umgesetzt werden. Daher dürften die positiven Ansätze des LHG schnell verpuffen.
Wobei noch hinzukommt, daß die Mittelvergabe stärker an erbrachte Leistungen gekoppelt werden soll. Somit soll ein Marktmechanismus simuliert werden. Struben hält das für unsinnig: “Leistungen kann man nicht definieren.” Somit könne es auch keinen Vergleichsmaßstab für Leistungen geben – was wiederum unabdingbar wäre für leistungsorientierte Mittelvergabe.
Eine der besseren Regelungen im Entwurf ist nach der Ansicht von Struben noch das Verbot von Studiengebühren. Doch diese sind nur verboten “für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluß führt”. Diese Formulierungen sind Markus Struben zu schwammig: “Da bleiben Studiengebühren für einen Zweitstudiengang durchaus möglich.” Unklar sei auch, ob Einschreibe- und Prüfungsgebühren damit eindeutig vom Tisch sind.
Kritisch sieht Struben auch die Regelungen, die die Hochschulen verpflichten, sich bis zum zweiten Semester über den Studienverlauf der StudentInnen zu informieren und gegebenenfalls “Studienberatungen” durchzuführen. “Da ist der Weg zu Zwangsberatungen nicht mehr weit”, befürchtet er.
Insgesamt soll das neue Gesetz den Hochschulen mehr Spielraum bieten. Erklärtes Ziel des Entwurfes ist es, die Hochschulen für den Wettbewerb fit zu machen, wie es in dem Entwurf heißt. “Im Wettbewerb müssen sie durch Profilbildung und effizienten Mitteleinsatz überzeugen”: Die Wortwahl steht entsprechenden Formulierungen aus dem Hause Rüttgers in nichts nach. “Stärkung der Innovationsfähigkeit und Leistungskraft der Hochschulen” wird das dann genannt. “In dem ganzen Entwurf findet sich überhaupt nichts Emanzipatorisches” findet Struben. Der Entwurf orientiere sich eher an den Bedürfnissen der Wirtschaft als an denen der StudentInnen. Eine “radikale Hochschul-Reform” (Kölner Stadtanzeiger) sieht Markus Struben jedenfalls nicht. Seiner Ansicht nach hätte es auch schlimmer kommen können. In der Tat: Der Entwurf hält sich an die derzeit gängige Hochschulpolitik, wie sie auch schon im HRG betrieben wurde. Und wesentliche Forderungen der StudentInnen vom letzten Streik bleiben außen vor.
Autor: Dirk Eckert