Schwimmbäder statt Swaps

Finanzen Deutsche Kommunen haben mit Spekulationsgeschäften Millionenbeträge verloren. Jetzt liegen viele Fälle bei Gericht

Freitag, 26.01.2017, S. 19

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Fehlte Geld im städtischen Haushalt, waren deutsche Kämmerer nach der Millenniumswende um keine Lösung verlegen: Cross-Border-Leasing, Sale-and-lease-back, Private-public-partnership, Zins-Swap – so heißen die Finanzmodelle, mit denen die Kommunen ihre Haushalte aufbessern wollten. Durch geschicktes Spekulieren und Ausnutzen von Steuerunterschieden sollte die Infrastruktur modernisiert oder die Zinsen für aufgenommene Kredite gesenkt werden. Bei Swaps werden variable Zinsen gegen feste getauscht, im Ergebnis wettet die Kommune damit auf den Zinsverlauf und gegen die Bank. In der Wirtschaft wird das etwa genutzt, um sich gegen steigende Zinsen abzusichern. Viele Kommunen nutzten Swaps Anfang der 2000er, um ihre Zinsbelastung zu „optimieren“: In Nordrhein-Westfalen sollen bis zu 40 Prozent aller Kommunen solche Geschäfte abgeschlossen haben.

Doch viele der Wetten gingen schief, der den Kommunen entstandene Schaden geht in die Höhe zweistelliger Millionenbeträge. Jetzt klagen die Kommunen gegen Banken, die ihnen die Geschäfte einst aufgeschwatzt haben. Oft mit Erfolg: Reihenweise kassieren deutsche Gerichte Swap-Geschäfte oder es wird ein Vergleich vermittelt, wie jüngst im Falle von Pforzheim: Die verschuldete Stadt am Rande des Schwarzwalds hatte 2004 mit der Deutschen Bank einen Zins-Swap abgeschlossen. Als der schiefging, schloss Pforzheim einen „Spiegel-Swap“, also die gegenteilige Wette, mit der Bank JP Morgan Chase ab. Beide Geschäfte sind inzwischen beendet, Pforzheim beziffert den Schaden auf rund 56 Millionen Euro. Inzwischen hat sich die Stadt mit beiden Banken auf Vergleiche geeinigt, JP Morgan zahlte 37, die Deutsche Bank 7,7 Millionen Euro. Das Perfide bei Swap-Modellen war, dass nur die Bank das komplexe finanzmathematische Know-how besaß, um Kosten, Gewinne und Risiken zu berechnen. Letztere waren für Kommunen theoretisch unbegrenzt. Kritiker bemängeln schon lange, dass Kommunen besser Schwimmbäder betreiben sollten, als windige Finanzgeschäfte abzuschließen, die die Ratsleute kaum verstehen. Ob aber ein allgemeines Spekulationsverbot für Kommunen gilt, das ist umstritten. Die Gemeindeordnung ist in jedem Bundesland anders.

Verboten oder erlaubt

In Brandenburg etwa heißt es: „Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten.“ In Schleswig-Holstein bekräftigte das Innenministerium in einem Runderlass vom 20. Oktober 2015 das Spekulationsverbot für Gemeinden. Der Bundesverband Öffentlicher Banken riet 2006 in seinem Ratgeber „Bankgeschäfte mit Kommunen“, das allgemeine Spekulationsverbot zu beachten, im Falle Baden-Württemberg hielt er Swap-Geschäfte aber für möglich. In einigen Bundesländern gab es Initiativen, ein Spekulations- und Swap-Verbot ausdrücklich in die Gemeindeordnung zu schreiben. Kommunen in Sachsen und Hessen sind sie inzwischen ausdrücklich verboten.

Doch manche Kommunen sind davon gar nicht begeistert: So erklärte der Deutsche Städtetag Zinsoptimierungen in einer unverbindlichen Musterdienstanweisung vom Juni 2015 grundsätzlich für zulässig. Und auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände lehnte 2011 ein generelles Verbot mit dem Argument ab, dadurch werde sinnvolles Zinsmanagement behindert. Mit dieser Begründung verhinderte 2015 auch die rot-grüne NRW-Landtagsmehrheit ein Spekulationsverbot, das – ausgerechnet – CDU und FDP eingebracht hatten. Keinen Handlungsbedarf sah 2012 auch der Landtag von Baden-Württemberg und lehnte einen entsprechenden FDP-Vorstoß mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU ab.

Doch selbst wenn ein Spekulationsverbot gilt, führt das nicht automatisch dazu, dass abgeschlossene Swap-Geschäfte unwirksam sind. Gute Aussichten vor Gericht haben Swap-geschädigte Kommunen aber, wenn sie nachweisen können, von der Bank falsch beraten worden zu sein. In diese Richtung hat auch der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Fällen geurteilt: „Dem Kunden muss in verständlicher und nicht verharmlosender Art und Weise insbesondere klar vor Augen geführt werden, dass das für ihn nach oben nicht begrenzte Verlustrisiko nicht nur ein ‚theoretisches’ ist, sondern (…) real und ruinös sein kann, wohingegen die ihn beratende Bank (…) ihr Verlustrisiko von vornherein eng begrenzt“, so der BGH 2011. Es sind aber nicht nur Kommunen, sondern auch Mittelständler, die Opfer unseriöser Swap-Geschäfte geworden sind. Das Modell sei immer ähnlich, erklärt Anwalt Marco Röder, dessen Kanzlei Deubner & Kirchberg die Stadt Pforzheim vertreten hat und selbiges für Firmen, hauptsächlich aus Baden-Württemberg, tut: Wenn eine Investitionsentscheidung und deren Finanzierung anstanden, habe die Bank plötzlich als „alternatives Finanzierungsmodell“ ein Swap-Geschäft auf den Tisch gelegt. Auch hier sei massiv falsch beraten worden, weshalb Deubner & Kirchberg nach eigenen Angaben außergerichtliche Einigungen in Millionenhöhe erreichen konnte, wenngleich einige Fälle noch offen sind.

Untreue und Beihilfe

Nicht alle Kommunen haben Erfolg vor Gericht. Im November 2016 hat das Oberlandesgericht München eine Klage der Stadt Landsberg abgewiesen. 8,3 Millionen Euro Verlust hatte die Stadt bei dem Geschäft eingefahren, aber der Nachweis falscher Beratung erwies sich als schwierig. Gegen die Nichtzulassung einer Revision hat Landsberg inzwischen eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof beschlossen. Der wies 2016 fünf Urteile gegen die EAA, den Rechtsnachfolger der Westdeutschen Landesbank, an die Vorinstanzen zurück, weil die Beweisaufnahme nicht ausgereicht hatte. Die WestLB hatte viele Swap-Geschäfte mit NRW-Kommunen abgeschlossen.

Im Falle von Pforzheim ist die juristische Auseinandersetzung mit den Banken inzwischen beendet. Nicht aber die mit den damals verantwortlichen Politikern, darunter Ex-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP). Ihnen wird schwere Untreue und Beihilfe dazu vorgeworfen. Die Verfahren sollen dieses Jahr beginnen.


Autor: Dirk Eckert

Quelle: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/schwimmbaeder-statt-swaps