Völkerrecht

Neue Regeln für private Militärfirmen

Die modernen Söldner von Blackwater & Co. müssen besser kontrolliert werden, fordern das Rote Kreuz und die Schweiz. Bis Ende 2008 sollen Vorschläge dafür erarbeitet werden, um Menschenrechtsverstöße zu verhindern.

dw-world.de, 20.04.2008, http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3275672,00.html

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Logistik, Wachdienste, Personenschutz, Kampfeinsätze – es gibt nichts, was private Militärdienstleister nicht anbieten. Mehr als 170 solcher Firmen sollen mittlerweile allein im Irak tätig sein. Die Zahl ihrer Mitarbeiter übersteigt nach Schätzung von Experten sogar die der alliierten Soldaten. Das Geschäft mit dem Krieg boomt also.

Auch solche private Militärfirmen müssen sich an die Regeln des Völkerrechts halten, mahnen jetzt das Rote Kreuz und das Schweizer Außenministerium. Und Staaten müssten etwaige Verstöße auch verfolgen. “Das Problem liegt darin, dass nicht alle Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen.”, sagt Cordula Droege, Rechtsberaterin beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes.

Söldner im rechtsfreien Raum

Gerade im Irak können private Militärfirmen heute nach eigenem Gutdünken agieren, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen. Denn aufgrund eines Erlasses der US-Verwaltung unterstehen die “contractors” nicht dem irakischen Recht. Weil aber alliierte Staatsanwälte bislang nicht im Irak ermitteln, agieren die modernen Söldner dort de facto im rechtsfreien Raum. Die Angestellten der “Private Military Company” Blackwater, die im vergangenen Jahr 17 irakische Zivilisten getötet haben, mussten sich bis heute vor keinem Gericht verantworten.

Die Schweiz und das Rote Kreuz haben deswegen eine Initiative angestoßen: Gemeinsam mit anderen Ländern und Experten sollen bis Ende 2008 Regeln und Empfehlungen erstellt werden, wie Staaten mit privaten Militärdienstleistern umgehen sollten. Auch Vertreter der Sicherheitsfirmen beziehungsweise ihrer Lobby-Gruppen diskutieren dabei mit. Am Ende sollen “good practices” stehen, Positivbeispiele, die zur Nachahmung empfohlen sind. Verbindlich sind sie freilich nicht.

Beispiele für “Good Practices”

Es geht den Schweizern dabei nicht nur darum, etwaige Kriegsverbrechen von privaten Militärdienstleistern strafrechtlich besser zu verfolgen. Staaten hätten auch noch andere Möglichkeiten, die Firmen besser zu kontrollieren, sagt Cordula Droege. So müsste bereits bei der Vergabe von Verträgen darauf geachtet werden, welche Firmen beschäftigt werden. Dabei müsse etwa die Auswahl und Schulung der Mitarbeiter ein Kriterium sein. “Leider schließen die meisten Staaten ihre Verträge nach dem Low-Cost-Prinzip ab”, sagt Droege.

Zudem müssten die Firmen Kontrollen unterworfen werden, fordert Droege. Für Militärdienstleistungen sollten dieselben Zulassungsbedingungen gelten wie für gewöhnliche Rüstungsexporte. Laut Schweizer Außenministerium hat bisher lediglich eine Handvoll Staaten überhaupt Regeln für den Export von Militärdienstleistungen.

Deutschland ohne Kontrolle

Auch Deutschland kontrolliert das Geschäft der modernen Söldner nicht. Angesichts des jüngsten Skandals um die Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte durch deutsche Ex-Polizisten fordern Rüstungsforscher jetzt entsprechende Regelungen. Als Vorbild könnte der Verhaltenskodex der Europäischen Union für Rüstungsexporte von 1998 dienen, schlägt das Internationale Konversionszentrum Bonn (BICC) vor. Demnach darf zum Beispiel dann keine Genehmigung erteilt werden, wenn dem Käufer schwere Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden können oder die politische Stabilität im Empfängerland gefährdet wird.


Autor: Dirk Eckert

Quelle: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3275672,00.html