digitale hausdurchsuchung

Schnellschüsse gegen Bürgerrechte

taz nrw, 12.12.2006, S. 1

Kommentar taz nrw

Wenn die Polizei Computer-Festplatten über das Internet ausschnüffelt, ist das ein “schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung”. Das hat jetzt Ulrich Hebenstreit, ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, entschieden – und der Polizei deshalb die nötige richterliche Genehmigung versagt. Dieser Beschluss muss auch in Düsseldorf Konsequenzen haben. Denn die Landesregierung will dem Verfassungsschutz erlauben, was Richter Hebenstreit der Polizei versagt hat: Nach dem neuen Verfassungsschutzgesetz, das noch vor Weihnachten durch den Landtag soll, dürfen die NRW-Verfassungsschützer auch Privat-Rechner ausschnüffeln, wenn die G10-Kommission des Landtags zustimmt.

Doch Landesregierung und Regierungsfraktionen wollen offenbar so weiter machen, als wäre nichts gewesen. Darauf deuten die erste Reaktionen aus der Landeshauptstadt hin. Statt sich auf eine – dringend notwendige – Debatte darüber einzulassen, wie weit die Kompetenzen von Verfassungsschutz und Polizei gehen dürfen, argumentiert man in Düsseldorf lieber formaljuristisch: Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Polizei beschäftigt, nicht mit dem Verfassungsschutz. Als ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht trotzdem verletzt würde.

Auch wenn Generalbundesanwältin Monika Harms Beschwerde gegen den Entscheid von Richter Hebenstreit eingelegt hat, kann ihn die NRW-Landesregierung nicht einfach ignorieren. Das Bundesinnenministerium hat Konsequenzen gezogen: Das Bundeskriminalamt darf nicht mehr über das Internet Festplatten durchsuchen – jedenfalls bis auf weiteres. Genau das sollten die Verantwortlichen im Düsseldorfer Landtag auch tun: Der Online-Zugriff muss aus dem Gesetz raus. Erst mal die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten, ist allemal sinnvoller als Schnellschüsse gegen die Bürgerrechte.


Autor: DIRK ECKERT