kopftuch

Religiöse Indoktrination stoppen

taz nrw, 08.09.2006, S. 1

Kommentar taz nrw

Muslimischen Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen das Kopftuch zu verbieten, wird wohl doch schwieriger als anfangs angenommen. Noch nicht mal die Hälfte aller Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten, hat den verbotenen Stoff abgelegt. Dabei ist der Schulbeginn schon gut einen Monat her. Offensichtlich wollen die Betroffenen austesten, wie weit das Land bei der Durchsetzung des Kopftuchverbots geht, – oftmals unterstützt von ihren Kollegen oder Schulleitern, die in dem Verbot eine Diskriminierung von Musliminnen sehen.

Sicherlich hat das nordrhein-westfälische Gesetz zum Kopftuchverbot Mängel. Denn tatsächlich richtet es sich einseitig gegen Muslime. Im Gesetzestext ist jedes Verhalten untersagt, das sich gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. In der Praxis sind damit Kreuz, Nonnentracht oder Kippa nach wie vor erlaubt. Ein ähnliches Gesetz wurde in Baden-Württemberg genau deswegen vom Verwaltungsgericht Stuttgart gestoppt.

Trotzdem ist das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen derzeit geltendes Recht. Also kann man seine Einhaltung von Lehrerinnen wohl verlangen. Zumal es in der Türkei gängige Praxis ist. Dort werden nicht nur Lehrerinnen, sondern sogar Studentinnen der Universität verwiesen, wenn sie dort mit Kopftuch auftauchen. Was laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2005 auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Von dieser konsequenten Trennung von Staat und Kirche in der Türkei kann Nordrhein-Westfalen noch viel lernen. Sollten Gerichte also das NRW-Kopftuchverbot doch eines Tages kassieren, muss eben nachgebessert werden. Und zwar so, dass religiöse Indoktrination ganz aus dem Klassenzimmer verschwindet.


Autor: DIRK ECKERT