Die Militanz der CDU

Christdemokraten im Kleinkrieg gegen Umweltschützer

taz nrw, 11.07.2005, S. 2

taz nrw

So freut sich die CDU: “Was Recht ist, muss Recht bleiben” ist die neuste Presseinformation der Kölner Christdemokraten überschrieben. Was ist da los? Eine Verschärfung von Filbingers furchtbarem Ausspruch “Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein”, mit dem der frühere Marinerichter und CDU-Ministerpräsident seine Todesurteile gegen Deserteure rechtfertigte? Nein, die Kölner Christdemokraten jubeln darüber, dass ihre Beschimpfung von Naturschützern des Bunds für Umwelt und Naturschutz als “militante BUND-Funktionäre” nicht strafbar ist.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln nimmt ein absurdes Theater sein Ende, das 2003 begonnen hatte. Die katholische Kirche hielt es damals für eine gute Idee, den Abschlussgottesdienst des im August stattfindenden Weltjugendtags in einem Naturschutzreservat abzuhalten. 800.000 Gläubige wollte die Kirche in die Hangelarer Heide in Sankt Augustin bei Bonn schicken. Der BUND fürchtete um die zahlreichen Naturschutzzonen und zog vor Gericht. Die Weltjugendtag gGmbH gab schließlich klein bei und verlegte den Gottesdienst mit Papst in ein ehemaliges Braunkohlen-Tagebaugelände bei Frechen, das nun hochtrabend “Marienfeld” genannt wird.

Es begann eine regelrechte Stimmungsmache gegen den BUND. Dabei hatten die Naturschützer nie grundsätzlich gegen das Christen-Spektakel argumentiert, sondern sogar ein Alternativgelände vorgeschlagen, das die Weltjugendtag gGmbH jedoch verworfen hatte. Die Angriffe auf die Naturschützer, die nicht mehr und nicht weniger gemacht hatten, als ihre Rechte wahrzunehmen, wirken im Nachhinein fast wie ein Testlauf für den umweltfeindlichen Feldhamster-Landtagswahlkampf – zu dem auch SPD-Mitglieder ihren fragwürdigen Beitrag geleistet haben. So warf der Kölner Regierungspräsident Jürgen Roters (SPD) den Umweltschützern vor, “erkennbar eigene Interessen in den Vordergrund gestellt” zu haben – als ob das ein Verbrechen wäre. Die Kölner CDU forderte, das Verbandsklagerecht zu ändern, damit sich Naturschutzbestimmungen künftig leichter aushebeln lassen.

Kölns CDU-Chef Walter Reinarz und der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Josef Müller wetterten sogar gegen “militante BUND-Funktionäre”. Strafbar ist diese Äußerung nicht, sondern durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, haben die Richter nun festgestellt. Den Naturschützern bleibt der Trost, dass wenigstens das Oberlandesgericht Köln ihren Einsatz “für wichtige Belange von allgemeinem Interesse” als “fraglos verdienstvoll” bezeichnet.


Autor: DIRK ECKERT