M - Menschen Machen Medien, 31.05.2003, S. 23
Information Warfare / Infowar / Informationskrieg Innenpolitik Medien Nordrhein-Westfalen M - Menschen Machen Medien
Das Vorgehen des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow (SPD), die Internet- Zugangsanbieter in Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, Seite mit rechtsextremen Inhalten zu sperren, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Nach dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich jetzt auch Bundespräsident Johannes Rau dafür ausgesprochen, das Modell auch in anderen Bundesländern anzuwenden.
Büssow beruft sich auf den Mediendienste-Staatsvertrag, für dessen Überwachung in Nordhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig ist. Seine „Sperrverfügung“ richtet sich gegen zwei rechtsextreme Seiten, die in den USA ins Netz gestellt sind, stormfront.org und nazi-lauck-nsdapao. com. In Nordrhein-Westfalen sollen die Seiten in Zukunft nicht mehr einsehbar sein, Ausnahmen gelten für Hochschulen „zu Zwecken der Wissenschaft, Forschung oder Lehre“, wobei auch hier die Nutzungsmöglichkeiten „durch geeignete technische Maßnahmen zeitlich und räumlich“ begrenzt werden müssten.
Nur ein Vorwand
Von den angeschriebenen 76 Providern haben allerdings nicht alle die Anordnung befolgt. 16 zogen vor Gericht. Auch Computeraktivisten und Bürgerrechtler sind empört, da sie befürchten, dass Rechtsextremismus „nur Vorwand“ für Internet-Zensur sein könnte. „Letztendlich wäre dies das Ende des Internets wie wir es kennen, das Ende vom Traum eines freien Kommunikationsnetzes“, befürchtet die „Initiative für ein freies Internet. Plattform zur Veranstaltung von Online-Demonstrationen“ (ODEM). „Ein grundsätzlich gefiltertes Internet für alle Bürger war bisher nur in diktatorischen Staaten üblich“, kritisiert der Chaos Computer Club (CCC). Die Kritiker verweisen auf Länder wie Saudi-Arabien, wo – übrigens mit technischer Hilfe aus Deutschland – Seiten gesperrt werden, die den Machthabern in Riad nicht genehm sind.
ODEM sieht das Internet eher als Kommunikationsmittel denn als Medium, vergleichbar eher mit Post und Telefon als mit Rundfunk oder Fernsehen. „Mit Filtersystemen wird nicht gegen die Urheber illegaler Inhalte vorgegangen, sondern unmittelbar in die neutrale technische Infrastruktur der Kommunikation selbst eingegriffen.“ Zudem stellen providerseitige Filtersysteme nach Ansicht von ODEM „unangemessene Eingriffe“ in das Grundrecht auf Informationsfreiheit dar. Die Kritiker verweisen auf Art. 5, Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), wonach jeder das Recht hat, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.
Staat muss Flagge zeigen
Von zulässiger Einschränkung der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG, aus dem der Mediendienste-Staatsvertrag begründet wird, spricht dagegen die Bezirksregierung. „Es gibt keinen Anspruch der Nutzer auf Empfang unzulässiger Angebote“, heißt es in der Sperrverfügung. Jörg Schütte von der Bezirksregierung Düsseldorf weist deshalb auch den Vorwurf der Zensur zurück. „Eine Meinungsäußerung im Internet ist nicht von unserer Genehmigung abhängig“, sagt er. Es gehe nur darum, rechtsextreme Inhalte, die ja auch in Zeitungen oder Büchern verboten seien, auch nicht im Internet zu erlauben.
Ob sich das Internet allerdings so einfach unter Kontrolle bringen lässt wie der Büchermarkt, ist fraglich. Gesperrte Inhalte lassen sich schnell auf anderen Seiten unterbringen, so dass das Sperren schnell zu einem Kampf gegen Windmühlen werden könnte. Doch das stört die Bezirksregierung nicht. „Der Staat muss Flagge zeigen“, sagt Schütte. Die Polizei verfolge ja auch Straftaten, obwohl sie wisse, dass morgen wieder welche begangen würden. Im Gegensatz zu den Kritikern sieht die Bezirksregierung das Internet als „Mediendienst“ an. „Die Angebote sind Angebote an die Allgemeinheit“, bekräftigt Schütte.
Billigung durch Gerichte
Das Vorgehen der Bezirksregierung wird auch von immer mehr Gerichten gebilligt. Zuletzt hat das höchste Gericht des Landes, das Oberverwaltungsgericht Münster, Ende März die Sperrverfügung als verhältnismäßig und „Schritt in die richtige Richtung“ gebilligt. „Ein entscheidender Schritt“, sagt Schütte. Denn das Gericht hat festgestellt, dass die Anwendung des Mediendienste-Staatsvertrag als Rechtsgrundlage für die Sperrverfügung korrekt und die Inhalte der zu sperrenden Internetseiten strafbar seien.
„Wir hoffen, dass jetzt auch andere Länder nachziehen“, sagt Schütte. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, das Electronic Commerce Forum (eco), warnte dagegen davor, den Beschluss des OVG Münster „als politische Bestätigung der umstrittenen Vorgehensweise der Düsseldorfer Bezirksregierung“ zu sehen. Der eco-Verband kündigte an, dass die Internetwirtschaft die Rechtmäßigkeit der Sperrung „wegen seiner grundlegenden Bedeutung höchstrichterlich“ geklärt sehen will.
Autor: Dirk Eckert