philtrat, 31.05.2000, Zeitung der StudentInnenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, nr. 35, S. 3
Bildung, Hochschule Innenpolitik philtrat
Damit “die Hochschulen ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Lehre im nationalen und internationalen Wettbewerb steigern” können, so die hessische Wissenschaftsministerin Ruth Wagner (FDP), will die Landesregierung von CDU und FDP in Hessen das Hochschulgesetz des Landes novellieren. Voraussichtlich am 20. Juni wird der Landtag die Gesetzesnovelle verabschieden. SPD und Grüne kritisierten den Abbau demokratischer Mitbestimmung an den Hochschulen. Mit der Novelle soll auch ein Passus im hessischen Hochschulgesetz gestrichen werden, der die Erhebung von Studiengebühren ausschließt.
Mit der Gesetzesnovelle will die Landesregierung “klar abgegrenzte Leitungs- und Organisationsstrukturen” an den Hochschulen einführen. Außerdem soll die Hochschulfinanzierung neu geordnet und die Pflicht zur Evaluierung eingeführt werden. Wagner bezeichnete die Novelle als einen “Paradigmenwechsel” – “weg von der staatlich gelenkten und geplanten Hochschule und hin zur autonomen und selbstverantwortlichen Hochschule”. Autonomie sei für die Hochschulen wichtig, um im Wettbewerb um StudentInnen, WissenschaftlerInnen und öffentliche Mittel besser bestehen zu können.
Nach dem bisher geltenden Landeshochschulgesetz, das noch von der rot-grünen Landesregierung stammt, macht das Land den Hochschulen Zielvorgaben. Darauf will die konservativ-liberale Regierung in Wiesbaden verzichten. Stattdessen sollen die Zielvorgaben – das Ministerium nennt beispielsweise Schwerpunktsetzungen im Studienangebot und bei Forschungsleistungen – zwischen Ministerium und den Hochschulen “abgestimmt” werden. Nur im Konfliktfall behält sich das Ministerium vor, den Hochschulen Zielvorgaben zu machen.
Die Gesetzesnovelle wurde von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt. Diese würde sich in vielem mit dem decken, was die hessischen Unternehmer seit Jahren gefordert hätten. Positiv bewerteten die UnternehmerInnen die Einführung von leistungsabhängigen Globalbudgets sowie der doppelten Buchführung. Auch die Neuorganisation der Hochschulen durch stärkere Trennung zwischen operativen Funktionen und Kontrollfunktionen sowie die Stärkung der Hochschulleitung stieß beim Unternehmerverband auf Zustimmung.
Mit grundsätzlicher Ablehnung reagierte der Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWi) auf die Gesetzesnovelle. Als “unverantwortlich” bezeichnete es Andreas Keller für den BdWi, schon wieder eine Novelle zu machen. Die hessischen Hochschulen hätten somit keine Chance, Erfahrungen mit den Strukturen des Hochschulgesetzes von 1998 zu machen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund-Hessen erklärte, es gebe keinen Grund, das bestehende Gesetz zu ändern. Die Novelle laufe nur auf eine Rücknahme der Novelle von 1998 hinaus.
Andreas Keller kritisierte auch den Abbau von Mitbestimmungsrechten und warnte vor einem “Anschlag auf die Grundfesten der klassischen Universität”: “In keinem anderen Land wird nicht nur die Mitbestimmung der am hochschulisch verfassten Wissenschaftsprozess beteiligten Gruppen, sondern die akademische Selbstverwaltung der Hochschulen schlechthin in einem solchen Ausmaß substanziell in Frage gestellt wie im Jahr 2000 in Hessen.”
“Am gravierendsten”, so Keller, sei der Verlust der Budgethoheit des Senats: “In Zukunft wird kein gewähltes und gruppenmäßig zusammengesetztes Kollegialorgan, sondern die Hochschulleitung die Mittel auf die Fachbereiche und fachbereichsfreien Einrichtungen verteilen.” Auch die Einführung eines Hochschulrates lehnt der BdWi ab: “Der Einrichtung von Hochschulräten liegt ein hochschulverfassungsrechtlicher Paradigmenwechsel zugrunde, der die zentrale Legitimationsinstanz für die Hochschulentwicklung weder beim Staat noch bei der hochschulischen Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden, sondern bei Dritten ansiedelte und letztlich auf eine institutionelle Privatisierung des Hochschulwesens abzielt.”
Studiengebühren sind nach dem neuen Hochschulgesetz in Hessen wieder möglich. Ihre Erhebung war im bisherigen Hochschulgesetz durch Paragraf 67 ausgeschlossen: “An den in §2 Abs. 1 genannten Hochschulen des Landes werden Studien- und Prüfungsgebühren für Studiengänge nach §19 Abs. 1, 2, 4 und 5 nicht erhoben.” “§67 wird aufgehoben”, heißt es jetzt lapidar.
Für den BdWi Grund genug, “sich mit aller Schärfe” dagegen auszusprechen. “Die Streichung wäre ein Schlag in das Gesicht der 110000 Studentinnen und Studenten, die kürzlich einen Aufruf für die Verankerung der uneingeschränkten Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums im Hochschulrahmengesetz und in den Landeshochschulgesetzen unterzeichnet haben.” Der AStA der Gesamthochschule Kassel erklärte: “Wir fordern den Erhalt der Unterrichtsgeldfreiheit und deren Ausdehnung auf das gesamte Studium. Sämtliche Studiengebühren (inklusive der sog. Langzeitstudiengebühren und der Verwaltungs- und Einschreibgebühren) sind zu verbieten.”
Der BdWi bemängelt auch, dass die CDU/FDP-Regierung beim Politischen Mandat zum Rechtszustand vor 1998 zurückkehren will. Die rot-grüne Landesregierung hatte damals die Aufgaben der Verfassten StudentInnenschaft auf die Aufgaben der Hochschulen ausgedehnt. Die StudentInnenschaft sollte nun auch “für Menschen- und Bürgerrechte im demokratischen und sozialen Rechtsstaat” eintreten und in ihren Medien zur “Förderung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Auseinandersetzungen mit gesellschaftlichen bedeutsamen Fragestellungen” beitragen können.
Nach dem Entwurf der Landesregierung ist die StudentInnenschaft nun zuständig für die “Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden, soweit sie nicht dem Studentenwerk oder anderen Trägern übertragen sind”. Ein Absatz, der insbesondere studentische Publikationen schützte, die bundesweit schon öfters unfreiwillig Anlass zu Klagen aufgrund der Wahrnehmung des Politischen Mandats waren, soll in Hessen ersatzlos gestrichen werden.
“Es ist schon eine Schande für einen demokratischen Staat, wenn eine Pflichtkörperschaft als ›Regierung‹ der Studierenden sich nicht für ›Menschen- und Bürgerrechte im demokratischen und sozialen Rechtsstaat‹ einsetzen darf oder in einer Mediengesellschaft nicht ›Diskussionen und Veröffentlichungen zu allgemeinen gesellschaftspolitischen Fragen‹ in seinen eigenen Medien fördern kann”, kommentierte der AStA der Gesamthochschule Kassel. Die Gesetzesnovelle laufe auf eine “Entrechtung der Studentenschaften” hinaus. “So verkommt die Bildung und Forschung zur bloßen ideologischen Nachbildung einer von der FDP und der CDU gewünschten kapitalistischen Werteordnung.”
“Die Studentenschaft muss sich zu allgemein politischen Fragen äußern können”, meinte der DGB-Hessen zur Abschaffung des Politischen Mandats. Der Verband der hessischen Unternehmerverbände zeigte sich hingegen erfreut über “die Rücknahme bisheriger ideologiebehafteter, zur Politisierung einladender Aufgabenumschreibungen der hessischen Hochschulen und damit die Korrektur eines bisherigen problematischen ›hessischen Sonderwegs‹”.
Autor: Dirk Eckert