Neuer BANKföG-Beauftrager

philtrat, 30.04.2000, Zeitung der StudentInnenschaft der Philosophischen Fakultät der Universität Köln, nr. 34, S. 2

philtrat

Der langjährige Betreuer der sogenannten BANKföG-Klage, André Moeller, wurde vom AStA der Universität Köln durch Kai Flesch ersetzt. Die Musterklage, so der AStA in einer Pressemitteilung, werde “selbstverständlich” weitergeführt und nun nach langer Zeit auch wieder “ernsthaft verfolgt”.

Der neue Klage-Betreuer Kai Flesch studiert Jura und ist nach Auskunft des AStA in der Fakultätsvertretung Jura aktiv. In das BAföG-Thema habe er sich intensiv eingearbeitet. “Durch sein Studienfach scheint er dem AStA desweiteren eher für diese Position geeignet als der Geisteswissenschaftler Moeller,” heißt es weiter in der von Bildungspolitikreferent Lars Kaschicke (RCDS) veröffentlichten Presseerklärung.

Mit der Pressemitteilung reagierte der AStA auf einen wenige Tage zuvor erschienenen Artikel in der Tageszeitung 20 Minuten Köln. Dort wurde über die Entlassung von André Moeller berichtet, der die Zukunft der BANKföG-Klage als ungewiss bezeichnete.

Den Artikel in 20 Minuten Köln bezeichnete der AStA als “vollkommen unrecherchierte und einseitige Darstellung”. Der Autor Mario Beib sei ein ehemaliges Mitglied der Hochschulgruppe Alternative Liste. “Es bleibt zu vermuten, dass Herr Beib seinen ehemaligen ›Parteifreunden‹ einen kleinen Dienst erweisen wollte”, so der AStA. Beib wies gegenüber der philtrat die Vorwürfe des AStA zurück: “Das ist Schwachsinn”, erklärte er.

Auch André Moeller widersprach gegenüber philtrat einem im Kölner Morgen geäußerten Vorwurf des AStA-Vorsitzenden Oliver Ullrich, er habe nicht mehr viel getan: “Trotz mehrmaliger Gesprächsangebote hat Oliver Ullrich sich nicht für den Stand und die Weiterführung der Klage interessiert.”

Bei der sogenannten BANKföG-Klage handelt es sich um eine Musterklage gegen die Bestimmung der BAföG-Novelle von 1996. Hiernach können StudentInnen, die die Höchstförderungsdauer überschreiten, lediglich ein Darlehen erhalten. Momentan ist die Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig.


Autor: Volker Elste / Dirk Eckert